Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Pretty Cakes. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen oder auf Schreiben des Auftraggebers Bezug genommen wird, welche allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. Bestellung

Die auf unserer Internetseite und unseren Werbematerialien dargestellten Produkte verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Auftraggeber.
Eine Bestellung sollte 30 Tage vor dem Liefertermin bei Pretty Cakes persönlich, telefonisch, per Mail oder schriftlich erfolgen. Bei besonders aufwendigen Bestellungen mit Sonderwünschen wird um frühzeitige Bestellung gebeten.

Kleinere Änderungen bezüglich Design und Geschmacksrichtung der Torte können bis zwei Wochen vor dem Liefertermin vorgenommen werden.


3. Preise/Lieferkosten

Die jeweiligen Preise ergeben sich aus unserer aktuell gültigen Preisliste und sind Abholpreise inklusive Umsatzsteuer.

Für besondere oder individuell ausgeführte Torten gilt der gesondert mit dem Kunden vereinbarte Gesamtpreis.

Für Lieferungen werden die Lieferkosten inklusive Umsatzsteuer berechnet. Bei Hochzeitstorten, besonderen Torten oder großer Torten darüber hinaus auch die Kosten ggfs. notwendiger Mitarbeiter. Die Lieferkosten sind in der aktuellen Übersicht über die anfallenden Liefer- und Versandkosten ausgewiesen.


4. Vertragsschluss

Die Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers. Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Pretty Cakes.


5. Zahlung

Soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Pretty Cakes vereinbart wurde, fordern wir für Aufträge über 100,00 Euro eine Anzahlung in Höhe von 25% der Auftragssumme. Bei Nichteingang der Zahlung wird der Auftrag nicht ausgeführt. Die Restzahlung ist nach Rechnungsstellung fällig. Für individuell hergstellte Torten ist eine Vorauskasse erforderlich.

Erfolgt eine eigenständige Abholung der Ware bei Pretty Cakes, kann die Zahlung vor Ort bei Abholung in bar geleistet werden, wenn dieses bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Für Aufträge bis zu einem Wert von 100,00 Euro ist keine Anzahlung erforderlich, wenn diese bei der Geschäftsadresse von Pretty Cakes abgeholt werden.


6. Widerruf

Für unsere frisch hergestellte Konditorware gilt kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Konditorware ist ein leicht verderbliches Lebensmittel dessen Kühlkette gewährleistet sein muss und kann daher nicht zurück genommen werden.


7. Stornierungen/Rücktritt

Stornierungen/Rücktritt von Aufträgen über 100,00 Euro müssen mindestens drei Wochen vor dem Liefertermin schriftlich erfolgen. Die erfolgte Anzahlung wird aufgrund der Stornierung/Rücktritt mit Ansprüchen von Pretty Cakes in Höhe der Anzahlung verrechnet.

Kleine Aufträge bis 100,00 Euro können auch telefonisch bis 5 Tage vor Liefertermin storniert werden. In diesem Fall fallen keine Stornierungskosten an.


8. Übermittlung von Fotografien

Ist für die Herstellung der Ware eine Fotografie erforderlich, so haftet der Auftraggeber für die Übermittlung und Qualität der zur Verfügung gestellten Fotografien für die Herstellung der Waren. Eine Verweigerung der Abnahme von individuell gestalteten Torten wegen Nichtgefallens ist ausgeschlossen. Pretty Cakes wird die Vorstellung des Auftraggebers so weit wie möglich berücksichtigen.


9. Lieferung

Der Auftraggeber ist zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Soweit keine Selbstabholung vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Auftraggeber benannte Adresse und Zeitpunkt. Etwaige Änderungen zum Lieferort und Lieferzeit müssen schrfitlich erfolgen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Angaben. Erfolgt die Lieferung an einen Dritten, hat der Auftraggeber für die Abnahme durch den Dritten Sorge zu tragen.
Der Lieferort muss frei zugänglich, d.h. mit dem Lieferwagen direkt anfahrbar sein.


10. Gefahrübergang

Mit Übergabe geht die Gefahr auf den Auftraggeber/Empfänger über. Für die ordnungsgemäße Verwahrung der Ware nach Anlieferung ist der Auftraggeber verantwortlich. Es wird angeraten, die Ware kühl, trocken und geruchsfrei zu lagern. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung der Ware entstehen, erfolgt keine Haftung durch Pretty Cakes. Im Fall der Nichtabnahme geht das Risiko auf den Auftragnehmer über.

Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware am vereinbarten Lieferort und Lieferzeit durch den Auftraggeber oder dem von ihm benannten Dritten nicht oder nicht vereinbarungsgemäß, verbleibt die Ware zunächst in der Konditorei. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet.


11. Mängel/Haftung

Die Haftung von Pretty Cakes wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftungserleichterung gelten auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die bestellte Ware sorgfältig, vollständig und vorschriftsgemäß geliefert wird.

Der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritte hat bei Auslieferung die Ware abzunehmen und auf Transportschäden zu überprüfen. Bei Mängeln ist Pretty Cakes zur Nachbesserung berechtigt. Erkennbare Mängel und Reklamationen, die nicht von Pretty Cakes behoben werden können, sind umgehend nach Auslieferung zu beanstanden und müssen auf dem Lieferschein vermerkt sein. Spätere Beanstandungen dieser halb sind ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Die Ware wird frisch und individuell hergestellt. Es können kleinere Abweichungen im Farbton, Text, Logo, Aussehen entstehen, die der Besteller toleriert.
Gewährleistungsansprüche dieser halb sind ausgeschlossen.

Bei Nichtabnahme erlischt das Recht auf Gewährleistung und Schadenersatz aufgrund einer Beeinträchtigung der Frische und Qualität der Ware aufgrund zu langer Lager- oder Lieferzeiten.

Schäden infolge höherer Gewalt, nicht verschuldete Unfälle oder nicht zu vertretende Unmöglichkeit begründen keine Haftung von Pretty Cakes.


12. Leihzubehör

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Tortengestellen, die im Eigentum von Pretty Cakes verbleiben. Für das Leihzubehör wird ein Pfandgeld in Rechnung gestellt. Die Rückgabe der Tortengestelle hat vier Tage nach der Lieferung der Ware im gereinigten Zustand zu erfolgen. Bei einer Rückgabe innerhalb von einer Woche erfolgt eine Erstattung des Pfandgeldes. Für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Tortengestelle wird eine Verzugsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Woche berechnet. Für beschädigte oder nicht zurückgebrachte Tortengestelle haftet der Auftraggeber. In diesem Fall werden die Kosten der Wiederbeschaffung berechnet und mit dem gezahlten Pfandgeld verrechnet.